Auf- und Abbau planen
Das Arbeiten außerhalb dieser Zeitfenster ist kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung der Abteilung Technische Veranstaltungsbetreuung gestattet.
Aus Sicherheitsgründen ist während der Auf- und Abbauzeit in den Hallen sowie im Ausstellungsbereich im Freigelände der Aufenthalt von Personen, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – insbesondere von Minderjährigen – verboten!
WICHTIG:
Bei den Veranstaltungen am Standort Stuttgart kommt das neue, digitale Ein- und Ausfahrt-Management der Messe Stuttgart, VisiFair, zum Einsatz. Die bisherige Einfahrtregelung mit Kaution entfällt.
Die Einfahrt auf das Messegelände für den Auf- und Abbau ist nur mit Buchung eines Zeitfensters (Slots) möglich!
Im Dokument > Auf-, Abbau + Einfahrtsregelung finden Sie auf Seite 2 den Zugang zum VisiFair Portal sowie alle relevanten Hinweise.
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