Direkt zum Inhalt

Sie sind hier

Presse-Akkreditierung

Keine Akkreditierung vor Ort!

Bitte füllen Sie das Formular bis spätestens 18.03.2026 aus, damit wir für Sie die Akkreditierung vorbereiten können. Ihr personalisiertes Presse-Ticket wird Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse rechtzeitig zugesendet.

Bitte füllen Sie die farblich markierten Felder aus.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob Sie folgende Termine einplanen:

mit der Preisverleihung "Bestes Produkt": 24. März 2026, 10:00 Uhr - LogiMAT Arena - Atrium, Eingang Ost
24. März 2026, 13:00 Uhr, Pressezentrum - Eingang Ost
Bitte eine persönliche E-Mail-Adresse verwenden.

6 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, png, bmp, tif, pdf, doc, docx, ppt, pptx, gz, tar, zip.

 

Eine Presse-Akkreditierung können Personen erhalten, die ihre journalistische Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:

  • Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind
  • Durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständig redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist
  • Durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Veranstaltung
  • Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein
  • Durch einen gültigen Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern.

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden!

Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu. *

Werbung